Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Immer noch findet sich dieser vermeintliche Abmahndisclaimer auf vielen Internetseiten. Die Seitenbetreiber fühlen sich damit geschützt gegen alle Arten von Abmahnungen.


Dies ist jedoch leider nicht der nicht Fall, Ganz im Gegenteil. Die Verwendung führt sogar zu einem gewissen Rechtsverlust. Zum einen schützt einen dieser Satz nicht vor berechtigten Abmahnungen, zum andern öffnet er der Verwendung von eigenem Inhalt und Bildern von dritten Tür und Tor. Denn laut dem aktuellsten Urteil vom OLG Düsseldorf von Juni 2016 verliert derjenige der diesen Disclaimer verwendet, das Recht selber Abmahnungen auszusprechen.
Ausnahmsweise ist die Rechtsprechung in diesem Fall klar, eindeutig und logisch. Hätte dieser Disclaimer irgendeine Wirkung, bräuchte sich kein Seitenbetreiber mehr an Urheberrechte oder andere Gesetze und Bestimmungen im Online Handel halten. Also ganz schnell raus mit diesem Disclaimer.

Hier zum Urteil des OLG Düsseldorf

Hier zur Krzfassung und Analyse wbs Law